Zum Inhalt springen
Micronavigation
Sprachauswahl

Prüfungsausschuss

Zusammensetzung

Prof. Dr. rer. nat. Klaus Wendler (Vorsitzender)
Prof. Dr. oec. Matthias Munkwitz (Stellvertreter)
Prof. Dr. Ing. Bernhard Urban
Prof. Dr. Ing. Rolf Koch
Dipl.-Ing.-Ök. Birgit Bittner
Marie Görne (Studentin WTm06)
Sebastian Model (Student WBU05, Fachschaft)  


Ansprechpartner 

Vorsitzender: Prof. Dr. rer. nat. Klaus Wendler
(direkt kontaktieren bitte nur in dringenden und schwierigen Angelegenheiten)

 

Geschäftsführendes Mitglied: Dipl.–Ing.-Ök. Birgit Bittner

 


Postanschrift für Anträge

Hochschule Zittau/Görlitz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsausschuss
Theodor- Körner- Allee 16

02763 Zittau

 


Termine

Beratungstermine des Prüfungsausschusses im SS 2010 [PDF]

 


Allgemeines zum Prüfungsausschuss 

Die generelle Stellung und Aufgaben des Prüfungsausschusses ist in § 17 der Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Für alle Studiengänge des FB Wirtschaftswissenschaften wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet und die Vorsitzende sowie die Mitglieder vom Fachbereichsrat bestellt. Der Prüfungsausschuss achtet in erster Linie auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen, berichtet über die Entwicklung der Studienzeiten, Bearbeitungszeiten der Diplom- und anderen Abschlussarbeiten sowie über die Verteilung der Fach- und Gesamtnoten. Er gibt Anregungen zur Reform der Studienordnungen und Prüfungsordnungen.

 

Neben diesen Hauptaufgaben entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Prüfungsordnungen über Anträge der Studierenden insbesondere

 

  • auf Gewährung einer zweiten Wiederholungsprüfung in besonders begründeten Ausnahmefällen,
  • auf Befreiung von der Prüfungsversäumnis, z.B. durch Krankheit,
  • auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit/Abschlussarbeit in begründeten Fällen,
  • auf Anerkennung anderweitig erbrachter Leistungen, z.B. bei Hochschul- oder Studiengangswechsel und bei Auslandsstudien (SOKRATES /ERASMUS)

 

sowie in anderen geregelten Fällen.

 

Er entscheidet über Widerspruche gegen Bescheide des Prüfungsamtes, z.B. bei Verlust des Prüfungsanspruches wegen Fristüberschreitungen u.ä. . In notwendigen Fällen befindet der Prüfungsausschuss auf Antrag z.B. von Hochschullehrern und Studienkommissionen über einmalige Abweichungen von Prüfungs- und Studienordnungen, z.B. über die Veränderung einer Prüfungsform oder -dauer, über die Verschiebung eines Faches und einer Prüfung, über die Veränderung des Umfanges eines Faches usw.

 


Downloads 

 

 

Suche & Direktlinks
Direktlinks

Imagebroschüre der Hochschule Zittau/Görlitz

Zum Kurzfilm über die Hochschule Zittau/Görlitz

Termine
Termine